///Nutzungsordnung des Lasertrek e.V.///

 

1. Allgemeine Richtlinien


Die Mitgliedschaft im Lasertrek e.V. ist obligatorisch. Jedes Mitglied hat mit seinem Verhalten und Auftreten den Verein bzw. den Lasergamesport nach außen so zu präsentieren, dass das Ansehen des Lasertrek keinen Schaden nimmt. Für einen einwandfreien Spielablauf ist die Einwilligung in dieses Regelwerk von jedem Spieler zwingend notwendig. Gruppen bzw. Spieler die sich zu einem Spiel angemeldet haben, müssen ohne Angabe von Gründen, bis spätestens 24 Stunden vor Spielbeginn absagt haben. Erfolgt eine Absage zuspät oder gar nicht, wird trotzdem die Hälfte des Unkostenbeitrags eingefordert. Spieler die wiederholt fehlen oder sich nicht fristgerecht abmelden werden vom Spielbetrieb ausgeschlossen.

 

2. Kleidung


Kleidung in Tarnfarbe, Tarnschminke oder ähnliches militärisches Outfit ist untersagt. Spieler die sich dieser Regel widersetzen werden umgehend vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Des Weiteren ist auf sportliches Schuhwerk (Turnschuhe) zu achten.

 

3. Spielbetrieb


Den Anweisungen des Spielleiters ist Folge zu leisten. Körperlicher Kontakt zu anderen Spielern ist untersagt. Klettern, rennen, springen und sonstige den Spielverlauf gefährdende Aktionen sind verboten.

 

4. Ausrüstung


Jeder Spieler ist angehalten die ihm durch den Lasertrek e.V. zur Verfügung gestellte Ausrüstung sorgfältig zu behandeln. Für Schäden an der Ausrüstung trägt der Spieler in jedem Fall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 200 Euro. Bei mutwillig bzw. fahrlässig Zerstörung der Ausrüstung ist der Schaden vollständig durch den Spieler zu ersetzen bzw. der Neuwert zu bezahlen.

 

5. Haftungsausschluss


Jeder Spieler nutzt die Spielgeräte, die ihm durch den Lasertrek e.V. zur Verfügung gestellt wurde, auf eigene Gefahr. Das Betreten des Labyrinths durch den Spieler geschieht auf eigene Gefahr. Der Lasertrek e.V. übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden die sich im Rahmen des Spielbetriebs ereignen.

 

 

///Satzung///

 

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

 

1 Der Verein führt den Namen „Lasertrek“
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz „e.V.“.
2 Der Sitz des Vereins ist Saarlouis.
3 Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

 

§2 Zweck des Vereins

 

1 Zweck des Vereins ist die Förderung des „Lasergame-Sports“.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
- die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen
- Austragung und Organisation der einzelnen Spielvarianten
- Sportartrelevante Informationsverteilung

2 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

5 Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.

 

§3 Erwerb der Mitgliedschaft

 

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Natürliche Personen jedoch nur soweit sie das 10. Lebensjahr vollendet haben. Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt nach schriftlicher Anmeldung.

 

§4 Beendigung der Mitgliedschaft

 

Die Mitgliedschaft endet

a mit dem Tod,
b durch Streichung von der Mitgliederliste,
c durch Ausschluss aus dem Verein,
d bei juristischen Personen durch deren Auflösung,
e durch freiwilligen Austritt.

Ein Ausschluss kann im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen das Ansehen und die Ziele des Vereins sowie bei Verstoß gegen die Satzung oder Nutzungsordnung erfolgen.

Eine formlose Kündigung seitens des Mitglieds ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich.

 

§5 Organe des Vereins

 

a der Vorstand
b die Mitgliederversammlung

 

§6 Der Vorstand

 

Der Vorstand i. S. d. §26 BGB besteht aus

a dem 1. Vorstand
b dem 2. Vorstand
c dem Schriftführer
d dem Kassenwart

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich vertreten.

 

§7 Amtsdauer des Vorstands

 

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von fünf Jahren, vom Tag der Wahl an gerechnet, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.

Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtperiode aus, so wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied (aus den Reihen der Vereinsmitglieder) für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen.

 

§8 Beschlussfassung des Vorstands

 

Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen, die vom 1. Vorsitzenden oder vom 2. Vorsitzenden schriftlich, fernmündlich oder telegrafisch einberufen werden. In jedem Fall ist eine Einberufungsfrist von drei Tagen einzuhalten. Einer Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Vorstandssitzung.

Die Vorstandssitzung leitet der 1. Vorsitzende, bei dessen Abwesenheit der 2. Vorsitzende. Die Beschlüsse des Vorstands sind zu Beweiszwecken zu protokollieren und vom Sitzungsleiter zu unterschreiben.

Ein Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem Wege oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschließenden Regelung erklären.

 

§9 Die Mitgliederversammlung

 

1 Die Mitgliederversammlung tritt alle fünf Jahre zusammen. Die Einladung hat spätestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung zu erfolgen.

2 Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Hierzu ist er verpflichtet, wenn dies mindestens ein Drittel aller Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt. In diesem Falle sind die Mitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung und Einhaltung einer Frist von mindestens einer Woche einzuladen.

3 Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden geleitet, ist dieser verhindert kann ein anderes Mitglied des Vorstandes die Sitzung leiten.

4 Die Mitgliederversammlung beschließt über den Bericht und über die Entlastung des Vorstandes sowie über den Kassenbericht und ist zuständig für die Wahl des Vorstandes und des Kassenwarts, für Satzungsänderungen, für die Festsetzung der Beitragshöhe und für die Auflösung des Vereins.

5 Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Sie ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn zur betreffenden Versammlung ordnungsgemäß eingeladen worden ist. Anträge zur Tagesordnung müssen mindestens zehn Tage vor dem Versammlungstermin schriftlich eingereicht werden. Über Satzungsänderungen kann nur beschlossen werden, wenn dies ausdrücklich in der Tagesordnung der Einladung angekündigt worden ist. Satzungsänderungen bedürfen einer einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

6 Über den Ablauf der Mitgliederversammlung, namentlich über die gefassten Beschlüsse, wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss vom Leiter der Versammlung und dem Schriftführer unterzeichnet sein und allen Mitgliedern zugänglich gemacht werden. Das Protokoll soll im Falle vom Abstimmungen die Anzahl der anwesenden Mitglieder enthalten. Es wird auf der jeweils folgenden Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorgelegt.

 

§10 Auflösung des Vereins

 

1 Die Auflösung des Vereins kann nur durch den Vorstand erfolgen.

2 Zur Abwicklung werden der 1.- und 2. Vorsitzende gemeinsam als vertretungsberechtigte Liquidatoren bestellt.

3 Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken zu.

 

§11 Inkrafttreten

 

Diese Satzung wurde auf der konstituierten Sitzung des Vereins am 01.12.2008 in Saarlouis beschlossen. Die tritt mit dem Tag der Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Saarlouis in Kraft.

Saarlouis, den 01.12.2008

Geschäftsanschrift des Vereins:
Lasertrek e.V.
St. Nazairer Allee 16
66740 Saarlouis